Rechtliche Informationen zur 24-Stunden-Betreuung im eigenen Zuhause
Immer mehr pflegebedürftige Menschen bevorzugen es, in ihrer gewohnten Umgebung im eigenen Zuhause betreut zu werden, anstatt in ein Altersheim umzuziehen. Wenn Angehörige keine kontinuierliche „Rund-um-die-Uhr“-Versorgung gewährleisten können, bieten wir Ihnen alternative Lösungen durch die Vermittlung qualifizierter Betreuungskräfte.
Vermittlung von qualifizierten Betreuungskräften aus Polen
Willkommen bei der Märkischen Seniorenhilfe! Dank der EU-Dienstleistungsfreiheit bieten wir Ihnen die Möglichkeit, erfahrene und kompetente Betreuungskräfte aus Polen zu vermitteln. Unsere Betreuerinnen und Betreuer unterstützen Sie umfassend bei der Pflege und im Haushalt, damit Sie oder Ihre Angehörigen weiterhin in den eigenen vier Wänden leben können.
Arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen
Die Vermittlung erfolgt durch polnische Unternehmen, die ihre Mitarbeiter für maximal 24 Monate entsenden. Während dieser Zeit unterliegen die Betreuungskräfte den arbeitsrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen des polnischen Unternehmens. Dies bedeutet:
- Sozialversicherung: Die Betreuungskräfte sind in Polen sozialversichert. Alle erforderlichen Sozialversicherungsbeiträge werden gemäß der EU-Verordnung über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (VO (EG) Nr. 883/2004) abgeführt.
- Steuern: Die Betreuungskräfte zahlen ihre Steuern in Polen, wodurch die Verpflichtungen gemäß der polnischen Steuerordnung erfüllt werden.
Nachweis der Sozialversicherung
Zur Sicherstellung der korrekten Sozialversicherung wird der Vordruck A1 ausgestellt. Dieser Nachweis bestätigt:
- Sozialversicherungsabdeckung: Alle Beiträge werden in Polen abgeführt, und die Betreuungskräfte sind dort sozialversichert.
- Befreiung von deutschen Sozialversicherungsbeiträgen: Der Vordruck A1 stellt sicher, dass keine zusätzlichen Sozialversicherungsbeiträge in Deutschland fällig sind.
Rechnungsstellung
Für die erbrachten Dienstleistungen erhalten Sie eine transparente Rechnung direkt vom polnischen Unternehmen. Diese Rechnung umfasst:
- Dienstleistungen: Detaillierte Aufstellung der erbrachten Pflege- und Haushaltshilfen.
- Kosten: Klare und transparente Auflistung aller anfallenden Kosten.
Haftungsausschluss
Die Märkische Seniorenhilfe vermittelt lediglich die Betreuungskräfte und übernimmt keine direkte Haftung für deren Leistungen. Unsere Verantwortung umfasst:
- Vermittlung: Sicherstellung, dass alle Betreuungskräfte qualifiziert sind.
- Koordination: Unterstützung bei der An- und Abreise sowie der Abwicklung vertraglicher Formalitäten.
Datenschutz
Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns wichtig. Ihre Daten werden gemäß unserer Datenschutzerklärung verarbeitet und gespeichert, die umfassende Informationen über den Umgang mit Ihren Daten bietet.
Kontakt und Unterstützung
Für rechtliche Fragen oder Anliegen zur Entsendung oder Sozialversicherungsbescheinigung stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung:
Märkische Seniorenhilfe
Inhaberin: Katrin Malcher
Adresse: An der Mehr 32, 58511 Lüdenscheid
Telefon: 02351 / 37 97 050
E-Mail: info@maerkische-seniorenhilfe.de
Gesetzliche Bedingungen für die 24-Stunden-Betreuung
Zur Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen und zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Vermittlung und Entsendung von Betreuungskräften sind folgende Bedingungen zu beachten:
1. Direktion und Weisungsbefugnis
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Keine Direktionsrechte: Der Auftraggeber darf keine Direktionsrechte gegenüber der entsandten Betreuungskraft ausüben. Das bedeutet, dass der Auftraggeber nicht befugt ist, spezifische Anweisungen oder Vorgaben bezüglich der Ausführung der Aufgaben zu erteilen.
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Keine direkten Weisungen: Der Auftraggeber erteilt der Betreuungskraft keine direkten Weisungen oder Anordnungen. Alle Anweisungen und Vorgaben kommen von dem polnischen Unternehmen, das die Betreuungskraft entsendet.
2. Einfluss auf Aufgaben und Arbeitsweise
- Kein Einfluss auf die Arbeitsweise: Der Auftraggeber hat keinen direkten Einfluss auf die Art und Weise, wie die Aufgaben von der Betreuungskraft erledigt werden. Die Betreuungskraft arbeitet gemäß den Vorgaben und Standards des polnischen Unternehmens.
3. Dienst- und Freizeitplanung
- Keine Erstellung von Dienstplänen: Der Auftraggeber erstellt keine Dienst- oder Freizeitpläne für die entsandte Betreuungskraft. Die Planung der Arbeitszeiten und der Freizeit erfolgt durch das polnische Unternehmen, das die Betreuungskraft entsendet.
4. Integration in Betriebsabläufe
- Keine Integration in eigene Betriebsabläufe: Der Auftraggeber bindet die entsandte Betreuungskraft nicht in eigene Betriebsabläufe oder interne Strukturen ein. Die Betreuungskraft bleibt während der gesamten Entsendung auf die Anweisungen des polnischen Unternehmens angewiesen und arbeitet unabhängig von den betrieblichen Abläufen des Auftraggebers.
Wichtigkeit der Einhaltung dieser Bedingungen
Die Einhaltung dieser Bedingungen ist entscheidend, um die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Entsendung der Betreuungskräfte zu erfüllen und sicherzustellen, dass keine unzulässigen arbeitsrechtlichen Verpflichtungen entstehen. Diese Regelungen schützen sowohl den Auftraggeber als auch die entsandten Mitarbeiter vor rechtlichen Komplikationen und gewährleisten eine ordnungsgemäße Umsetzung der Entsendungsrichtlinien.
Persönliches Gespräch und weitere Informationen
Haben Sie noch Fragen oder benötigen Sie weitere Informationen zur 24-Stunden-Betreuung? In einem persönlichen Gespräch beantworten wir Ihnen gerne alle Fragen ausführlich und individuell.
Rufen Sie uns einfach an und überzeugen Sie sich von unserem umfassenden Service und unserer Expertise. Wir freuen uns darauf, Ihnen weiterzuhelfen und gemeinsam die beste Lösung für Ihre Betreuungssituation zu finden!