Welche Leistungen stehen Ihnen zu?
Pflegebedürftige Menschen können je nach Pflegegrad verschiedene Leistungen erhalten: Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Tagespflege und weitere Zuschüsse. Wir geben Ihnen einen verständlichen Überblick.
Pflegeversicherung: Anspruch abhängig vom Pflegegrad
Viele Leistungen müssen beantragt werden. Die Höhe richtet sich meist nach dem Pflegegrad.
Wer pflegebedürftig ist und einen anerkannten Pflegegrad hat, kann Leistungen der Pflegeversicherung erhalten. Dazu gehören finanzielle Leistungen für Pflege zuhause, Unterstützung durch Pflegedienste oder Leistungen im Pflegeheim.
Der Pflegegrad wird durch eine Begutachtung festgestellt. Danach entscheidet sich, welche Beträge und Leistungen in Anspruch genommen werden können.
Leistungen besprechenWichtig: Pflegeleistungen kommen nicht automatisch.
Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag oder Zuschüsse müssen bei der Pflegekasse beantragt werden. Wir helfen Ihnen, den Überblick zu behalten.
Pflegegeld und Pflegesachleistungen 2026
Die wichtigsten monatlichen Beträge nach Pflegegrad.
| Leistung | Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 |
|---|---|---|---|---|---|
| Pflegegeld pro Monat bei Pflege durch Angehörige, Freunde oder Nachbarn |
– | 347 € | 599 € | 800 € | 990 € |
| Pflegesachleistungen pro Monat für professionelle ambulante Pflegedienste |
– | 796 € | 1.497 € | 1.859 € | 2.299 € |
Pflegegeld und Pflegesachleistungen können auch kombiniert werden. Dann übernehmen Angehörige einen Teil der Pflege und ein ambulanter Pflegedienst einen weiteren Teil.
Wenn die private Pflegeperson ausfällt
Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege helfen, wenn vorübergehend Ersatz gebraucht wird.
Verhinderungspflege
Ersatzpflege, wenn die Pflegeperson wegen Urlaub, Krankheit, Terminen oder Erholung verhindert ist.
Kurzzeitpflege
Vorübergehende stationäre Pflege, wenn Versorgung zuhause zeitweise nicht möglich ist.
Gemeinsamer Jahresbetrag
Seit 01.07.2025 stehen bis zu 3.539 € gemeinsam für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zur Verfügung.
| Leistung | Betrag / Dauer | Hinweis |
|---|---|---|
| Gemeinsamer Jahresbetrag | bis 3.539 € jährlich | Für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege flexibel nutzbar. |
| Verhinderungspflege | bis 8 Wochen | Auch stundenweise möglich, wenn Angehörige kurzzeitig entlastet werden müssen. |
| Kurzzeitpflege | bis 8 Wochen | Stationäre Übergangslösung, z. B. nach Krankenhausaufenthalt oder in Krisensituationen. |
Teilstationäre Pflege pro Monat
Wenn Pflegebedürftige tagsüber oder nachts zeitweise in einer Einrichtung betreut werden.
| Leistung | Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 |
|---|---|---|---|---|---|
| Tages- und Nachtpflege pro Monat | – | 721 € | 1.357 € | 1.685 € | 2.085 € |
Vollstationäre Pflege pro Monat
Leistungen der Pflegeversicherung für dauerhafte Pflege im Pflegeheim.
| Leistung | Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 |
|---|---|---|---|---|---|
| Vollstationäre Pflege pro Monat | 0 € | 805 € | 1.319 € | 1.855 € | 2.096 € |
Zusätzlich gibt es je nach Dauer des Heimaufenthalts weitere Leistungszuschläge zum pflegebedingten Eigenanteil.
Zusätzliche Ansprüche im Überblick
| Leistung | Betrag | Wofür ist die Leistung gedacht? |
|---|---|---|
| Entlastungsbetrag | 131 € monatlich | Für zusätzliche Unterstützung im Alltag, z. B. Betreuung, Haushalt, Tagespflege oder Kurzzeitpflege. |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | bis 42 € monatlich | Zum Beispiel Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen oder Desinfektionsmittel. |
| Wohnraumanpassung | bis 4.180 € je Maßnahme | Für barrierefreie Umbauten, z. B. bodengleiche Dusche oder Haltegriffe. |
| Mehrere Anspruchsberechtigte in einer Wohnung | bis 16.720 € | Wenn mehrere Pflegebedürftige zusammen wohnen, kann der Zuschuss höher ausfallen. |
| Ambulant betreute Wohngruppe | 224 € monatlich | Zuschlag für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen. |
| Gründung Pflege-WG | bis 2.613 € je Person max. 10.452 € je Wohngruppe |
Förderung zur Gründung einer ambulant betreuten Pflege-Wohngruppe. |
Hinweis: Die Angaben dienen der Orientierung. Die konkrete Bewilligung hängt immer von Pflegegrad, Pflegekasse, Voraussetzungen und individueller Situation ab.
Leistungen der Pflegeversicherung einfach erklärt
Die Pflegeversicherung unterstützt pflegebedürftige Menschen und Angehörige mit verschiedenen Leistungen. Dazu zählen Pflegegeld bei häuslicher Pflege durch Angehörige, Pflegesachleistungen bei Unterstützung durch ambulante Pflegedienste und die Kombinationsleistung, wenn beide Formen verbunden werden.
Zusätzlich können Leistungen wie Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Tages- und Nachtpflege, Pflegehilfsmittel und Zuschüsse zur Wohnraumanpassung wichtig sein. Viele dieser Leistungen müssen aktiv bei der Pflegekasse beantragt werden.
Die Märkische Seniorenhilfe Katrin Malcher unterstützt Familien dabei, Pflegeleistungen besser zu verstehen und passende Betreuungslösungen für den Alltag zu Hause zu finden.
Häufige Fragen zu Pflegeleistungen
Welche Leistungen der Pflegeversicherung gibt es?
Es gibt unter anderem Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Tages- und Nachtpflege, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel und Zuschüsse zur Wohnraumanpassung.
Wie hoch ist das Pflegegeld 2026?
Das Pflegegeld beträgt 347 € bei Pflegegrad 2, 599 € bei Pflegegrad 3, 800 € bei Pflegegrad 4 und 990 € bei Pflegegrad 5.
Was sind Pflegesachleistungen?
Pflegesachleistungen sind Leistungen professioneller ambulanter Pflegedienste, die bis zu einem bestimmten monatlichen Betrag von der Pflegekasse übernommen werden.
Kann man Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombinieren?
Ja. Bei der Kombinationsleistung übernimmt ein Pflegedienst einen Teil der Pflege, während Angehörige weiterhin einen Teil selbst übernehmen.
Was ist der Entlastungsbetrag?
Der Entlastungsbetrag beträgt bis zu 131 € monatlich und kann zweckgebunden für Unterstützung im Alltag genutzt werden.
Wie beantragt man Pflegeleistungen?
Pflegeleistungen werden bei der zuständigen Pflegekasse beantragt. Voraussetzung ist in der Regel ein anerkannter Pflegegrad.
Wer stellt den Pflegegrad fest?
Der Pflegegrad wird nach einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst oder bei privat Versicherten durch Medicproof festgestellt.
Was zahlt die Pflegeversicherung für Pflegehilfsmittel?
Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel können bis zu 42 € monatlich übernommen werden.
Wie hoch ist der Zuschuss für barrierefreien Umbau?
Für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes können bis zu 4.180 € je Maßnahme gewährt werden.
Hilft die Märkische Seniorenhilfe beim Überblick?
Ja. Wir erklären Ihnen verständlich, welche Leistungen wichtig sein können und wie diese mit Betreuung zu Hause zusammenhängen.
Fragen zu Pflegeleistungen?
Wir beraten Sie persönlich und verständlich.
Wir helfen Ihnen, den Überblick zu behalten.
Pflegeleistungen sind oft schwer zu überblicken. Wir erklären Ihnen, welche Leistungen für Ihre Situation relevant sein können und wie Betreuung zu Hause sinnvoll organisiert werden kann.
Welche Leistungen passen zu Ihrer Situation?
Wir erklären Pflegegeld, Pflegesachleistungen und weitere Ansprüche verständlich und persönlich.
















