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Pflegegeld

So wird das Pflegegeld beantragt

Wer im Alter auf professionelle Pflege angewiesen ist, kann Pflegegeld von der Pflegekasse erhalten. Je nach Pflegegrad zahlt die Pflegekasse monatlich einen festen Betrag, der bei den Pflegekosten unterstützt.

Pflegegeld 2026 – Unterstützung bei den Pflegekosten

Die Pflegeversicherung deckt die Kosten für Betreuung und Pflege ab. Je nach Pflegegrad wird monatlich ein fester Betrag von der Pflegekasse gezahlt. 2026 profitieren Pflegebedürftige weiterhin von verbesserten Leistungen, flexiblen Verwendungsoptionen und einem gemeinsamen Budget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.

Das System ermöglicht eine gezielte Unterstützung für ambulante Pflege, stationäre Pflege und 24-Stunden-Betreuung, sodass Pflegebedürftige möglichst lange selbstständig und gut versorgt bleiben.

Die fünf Pflegegrade

Seit 2017 wird die Pflegebedürftigkeit anhand der Selbstständigkeit mit dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA) bewertet.

Pflegegrad 1

Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.

Pflegegrad 2

Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.

Pflegegrad 3

Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.

Pflegegrad 4

Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.

Pflegegrad 5

Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.

Verhinderungs- & Kurzzeitpflege 2026

Leistungbis zu 3.539 €gemeinsames Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

Ab 2026 gelten vereinfachte Regelungen: Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 haben Anspruch auf ein gemeinsames Budget von bis zu 3.539 € pro Jahr. Wer keine Kurzzeitpflege nutzt, kann den Betrag vollständig für die Verhinderungspflege einsetzen – für bis zu 8 Wochen Vertretung pro Jahr, während das Pflegegeld teilweise weitergezahlt wird.

Entlastungsbetrag

Leistungbis zu 131 € / Monatfür Pflegegrade 1 bis 5 bei häuslicher Pflege – zweckgebunden

Pflegebedürftige aller Pflegegrade, die ambulant gepflegt werden, erhalten einen einheitlichen Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich. Er ist zweckgebunden für Unterstützung im Alltag und wird zusätzlich zu den anderen Leistungen gewährt. Nicht genutzte Beträge können übertragen werden.

Wir unterstützen Sie bei der Organisation

Wir vermitteln bundesweit polnische und ukrainische Betreuungskräfte, die Sie bei der Pflege und den hauswirtschaftlichen Tätigkeiten unterstützen. Gerne erklären wir Ihnen verständlich, welche Leistungen für Ihre Situation relevant sind und wie sie mit der 24-Stunden-Betreuung zusammenhängen.

Fragen zum Pflegegeld?

Wir erklären Ihnen Pflegegrade, Pflegegeld und weitere Ansprüche verständlich und persönlich – und wie sich Betreuung zu Hause sinnvoll organisieren lässt.

Katrin Malcher – Ihre persönliche Beraterin der Märkischen Seniorenhilfe

Ihre persönliche Beraterin

Katrin Malcher

Ich begleite Sie einfühlsam und unverbindlich – von der ersten Frage bis zur passenden Betreuung.

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