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Leistungen der Pflegeversicherung

Welche Leistungen stehen Ihnen zu?

Pflegebedürftige Menschen können je nach Pflegegrad verschiedene Leistungen erhalten: Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Tagespflege und weitere Zuschüsse. Wir geben Ihnen einen verständlichen Überblick.

Pflegeversicherung: Anspruch abhängig vom Pflegegrad

Viele Leistungen müssen beantragt werden. Die Höhe richtet sich meist nach dem Pflegegrad.

Wer pflegebedürftig ist und einen anerkannten Pflegegrad hat, kann Leistungen der Pflegeversicherung erhalten. Dazu gehören finanzielle Leistungen für Pflege zuhause, Unterstützung durch Pflegedienste oder Leistungen im Pflegeheim.

Der Pflegegrad wird durch eine Begutachtung festgestellt. Danach entscheidet sich, welche Beträge und Leistungen in Anspruch genommen werden können.

Wichtig: Pflegeleistungen kommen nicht automatisch.Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag oder Zuschüsse müssen bei der Pflegekasse beantragt werden. Wir helfen Ihnen, den Überblick zu behalten.

Pflegegeld nach Pflegegrad

Monatliche Beträge bei häuslicher Pflege durch Angehörige. Pflegegeld und Pflegesachleistungen können auch kombiniert werden.

347 € / Monat

Pflegegeld bei Pflegegrad 2

599 € / Monat

Pflegegeld bei Pflegegrad 3

800 € / Monat

Pflegegeld bei Pflegegrad 4

990 € / Monat

Pflegegeld bei Pflegegrad 5

Wenn die private Pflegeperson ausfällt

Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege helfen, wenn vorübergehend Ersatz gebraucht wird.

Verhinderungspflege

Ersatzpflege, wenn die Pflegeperson wegen Urlaub, Krankheit, Terminen oder Erholung verhindert ist.

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Kurzzeitpflege

Vorübergehende stationäre Pflege, wenn die Versorgung zuhause zeitweise nicht möglich ist.

Gemeinsamer Jahresbetrag

Seit 01.07.2025 stehen bis zu 3.539 € gemeinsam für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zur Verfügung.

Zusätzliche Ansprüche im Überblick

Weitere Leistungen, die je nach Situation wichtig sein können. Die Angaben dienen der Orientierung – die konkrete Bewilligung hängt immer von Pflegegrad, Pflegekasse und individueller Situation ab.

bis 131 € / Monat

Entlastungsbetrag – zweckgebunden für Unterstützung im Alltag

bis 42 € / Monat

Zuschuss für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel

bis 4.180 €

Zuschuss je Maßnahme zur Verbesserung des Wohnumfeldes

Leistungen der Pflegeversicherung einfach erklärt

Die Pflegeversicherung unterstützt pflegebedürftige Menschen und Angehörige mit verschiedenen Leistungen. Dazu zählen Pflegegeld bei häuslicher Pflege durch Angehörige, Pflegesachleistungen bei Unterstützung durch ambulante Pflegedienste und die Kombinationsleistung, wenn beide Formen verbunden werden.

Zusätzlich können Leistungen wie Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Tages- und Nachtpflege, Pflegehilfsmittel und Zuschüsse zur Wohnraumanpassung wichtig sein. Viele dieser Leistungen müssen aktiv bei der Pflegekasse beantragt werden.

Die Märkische Seniorenhilfe Katrin Malcher unterstützt Familien dabei, Pflegeleistungen besser zu verstehen und passende Betreuungslösungen für den Alltag zu Hause zu finden.

Häufige Fragen zu Pflegeleistungen

Welche Leistungen bietet die Pflegeversicherung?

Es gibt unter anderem Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Tages- und Nachtpflege, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel und Zuschüsse zur Wohnraumanpassung.

Wie hoch ist das Pflegegeld?

Das Pflegegeld beträgt 347 € bei Pflegegrad 2, 599 € bei Pflegegrad 3, 800 € bei Pflegegrad 4 und 990 € bei Pflegegrad 5.

Was sind Pflegesachleistungen?

Pflegesachleistungen sind Leistungen professioneller ambulanter Pflegedienste, die bis zu einem bestimmten monatlichen Betrag von der Pflegekasse übernommen werden.

Kann ich Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombinieren?

Ja. Bei der Kombinationsleistung übernimmt ein Pflegedienst einen Teil der Pflege, während Angehörige weiterhin einen Teil selbst übernehmen.

Wie hoch ist der Entlastungsbetrag?

Der Entlastungsbetrag beträgt bis zu 131 € monatlich und kann zweckgebunden für Unterstützung im Alltag genutzt werden.

Wie beantrage ich Pflegeleistungen?

Pflegeleistungen werden bei der zuständigen Pflegekasse beantragt. Voraussetzung ist in der Regel ein anerkannter Pflegegrad.

Wie wird der Pflegegrad festgestellt?

Der Pflegegrad wird nach einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst oder bei privat Versicherten durch Medicproof festgestellt.

Gibt es Zuschüsse für Pflegehilfsmittel?

Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel können bis zu 42 € monatlich übernommen werden.

Gibt es Zuschüsse für die Wohnraumanpassung?

Für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes können bis zu 4.180 € je Maßnahme gewährt werden.

Hilft die Märkische Seniorenhilfe bei Pflegeleistungen?

Ja. Wir erklären Ihnen verständlich, welche Leistungen wichtig sein können und wie diese mit Betreuung zu Hause zusammenhängen.

Fragen zu Pflegeleistungen?

Pflegeleistungen sind oft schwer zu überblicken. Wir erklären Ihnen, welche Leistungen für Ihre Situation relevant sein können und wie Betreuung zu Hause sinnvoll organisiert werden kann.

Katrin Malcher – Ihre persönliche Beraterin der Märkischen Seniorenhilfe

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