Leistungen der Pflegeversicherung
Welche Leistungen stehen Ihnen zu?
Pflegebedürftige Menschen können je nach Pflegegrad verschiedene Leistungen erhalten: Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Tagespflege und weitere Zuschüsse. Wir geben Ihnen einen verständlichen Überblick.
Pflegeversicherung: Anspruch abhängig vom Pflegegrad
Viele Leistungen müssen beantragt werden. Die Höhe richtet sich meist nach dem Pflegegrad.
Wer pflegebedürftig ist und einen anerkannten Pflegegrad hat, kann Leistungen der Pflegeversicherung erhalten. Dazu gehören finanzielle Leistungen für Pflege zuhause, Unterstützung durch Pflegedienste oder Leistungen im Pflegeheim.
Der Pflegegrad wird durch eine Begutachtung festgestellt. Danach entscheidet sich, welche Beträge und Leistungen in Anspruch genommen werden können.
Wichtig: Pflegeleistungen kommen nicht automatisch.Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag oder Zuschüsse müssen bei der Pflegekasse beantragt werden. Wir helfen Ihnen, den Überblick zu behalten.
Pflegegeld nach Pflegegrad
Monatliche Beträge bei häuslicher Pflege durch Angehörige. Pflegegeld und Pflegesachleistungen können auch kombiniert werden.
347 € / Monat
Pflegegeld bei Pflegegrad 2
599 € / Monat
Pflegegeld bei Pflegegrad 3
800 € / Monat
Pflegegeld bei Pflegegrad 4
990 € / Monat
Pflegegeld bei Pflegegrad 5
Wenn die private Pflegeperson ausfällt
Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege helfen, wenn vorübergehend Ersatz gebraucht wird.
Verhinderungspflege
Ersatzpflege, wenn die Pflegeperson wegen Urlaub, Krankheit, Terminen oder Erholung verhindert ist.
Kurzzeitpflege
Vorübergehende stationäre Pflege, wenn die Versorgung zuhause zeitweise nicht möglich ist.
Gemeinsamer Jahresbetrag
Seit 01.07.2025 stehen bis zu 3.539 € gemeinsam für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zur Verfügung.
Zusätzliche Ansprüche im Überblick
Weitere Leistungen, die je nach Situation wichtig sein können. Die Angaben dienen der Orientierung – die konkrete Bewilligung hängt immer von Pflegegrad, Pflegekasse und individueller Situation ab.
bis 131 € / Monat
Entlastungsbetrag – zweckgebunden für Unterstützung im Alltag
bis 42 € / Monat
Zuschuss für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
bis 4.180 €
Zuschuss je Maßnahme zur Verbesserung des Wohnumfeldes
Leistungen der Pflegeversicherung einfach erklärt
Die Pflegeversicherung unterstützt pflegebedürftige Menschen und Angehörige mit verschiedenen Leistungen. Dazu zählen Pflegegeld bei häuslicher Pflege durch Angehörige, Pflegesachleistungen bei Unterstützung durch ambulante Pflegedienste und die Kombinationsleistung, wenn beide Formen verbunden werden.
Zusätzlich können Leistungen wie Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Tages- und Nachtpflege, Pflegehilfsmittel und Zuschüsse zur Wohnraumanpassung wichtig sein. Viele dieser Leistungen müssen aktiv bei der Pflegekasse beantragt werden.
Die Märkische Seniorenhilfe Katrin Malcher unterstützt Familien dabei, Pflegeleistungen besser zu verstehen und passende Betreuungslösungen für den Alltag zu Hause zu finden.
Häufige Fragen zu Pflegeleistungen
Welche Leistungen bietet die Pflegeversicherung?
Es gibt unter anderem Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Tages- und Nachtpflege, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel und Zuschüsse zur Wohnraumanpassung.
Wie hoch ist das Pflegegeld?
Das Pflegegeld beträgt 347 € bei Pflegegrad 2, 599 € bei Pflegegrad 3, 800 € bei Pflegegrad 4 und 990 € bei Pflegegrad 5.
Was sind Pflegesachleistungen?
Pflegesachleistungen sind Leistungen professioneller ambulanter Pflegedienste, die bis zu einem bestimmten monatlichen Betrag von der Pflegekasse übernommen werden.
Kann ich Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombinieren?
Ja. Bei der Kombinationsleistung übernimmt ein Pflegedienst einen Teil der Pflege, während Angehörige weiterhin einen Teil selbst übernehmen.
Wie hoch ist der Entlastungsbetrag?
Der Entlastungsbetrag beträgt bis zu 131 € monatlich und kann zweckgebunden für Unterstützung im Alltag genutzt werden.
Wie beantrage ich Pflegeleistungen?
Pflegeleistungen werden bei der zuständigen Pflegekasse beantragt. Voraussetzung ist in der Regel ein anerkannter Pflegegrad.
Wie wird der Pflegegrad festgestellt?
Der Pflegegrad wird nach einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst oder bei privat Versicherten durch Medicproof festgestellt.
Gibt es Zuschüsse für Pflegehilfsmittel?
Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel können bis zu 42 € monatlich übernommen werden.
Gibt es Zuschüsse für die Wohnraumanpassung?
Für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes können bis zu 4.180 € je Maßnahme gewährt werden.
Hilft die Märkische Seniorenhilfe bei Pflegeleistungen?
Ja. Wir erklären Ihnen verständlich, welche Leistungen wichtig sein können und wie diese mit Betreuung zu Hause zusammenhängen.
Fragen zu Pflegeleistungen?
Pflegeleistungen sind oft schwer zu überblicken. Wir erklären Ihnen, welche Leistungen für Ihre Situation relevant sein können und wie Betreuung zu Hause sinnvoll organisiert werden kann.

Ihre persönliche Beraterin
Katrin Malcher
Ich begleite Sie einfühlsam und unverbindlich – von der ersten Frage bis zur passenden Betreuung.
Lieber zurückgerufen werden?
Wir melden uns kostenlos und zu Ihrer Wunschzeit bei Ihnen.